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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Micha L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Micha L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in Ihrer Antwort auf meine Frage nach der Grenze dessen, was der Staat darf und was nicht, schreiben Sie, dass die staatliche Gewalt immer an Recht und Gesetz gebunden ist. Diese Antwort ist insofern sehr unbefriedigend, als Sie als Mitglied des Bundestags zum gesetzgebenden Organ unseres Staates gehören und also den gesetzlichen Rahmen (aktuell z. B. das BKA-Gesetz) selbst aktiv mitgestalten.

Wo ist also für Sie die Grenze dessen, was der Staat zur Prävention darf und was nicht? Darf der Staat alles (inkl. Gedanken lesen, wenn das mal irgendwann gehen sollte)? Wo fängt für Sie eine Einschränkung der grundgesetzlich verbürgten Menschenwürde (die Sie als etwas diffuse Grenze selbst nennen) an, die dem Staat Grenzen der präventiven Überwachung setzt?

Ein Verweis auf das (Grund-)Gesetz mag Ihnen als Jurist zwar naheliegen. Da es in der Frage gerade um die Gesetzgebung geht, würden Sie der eigentlichen Frage damit jedoch nur ausweichen.

Mit freundlichen Grüßen
Micha Lenk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lenk,

ich führe bei abgeordnetenwatch keine abstrakten Diskussionen. Der Deutsche Bundestag ist auch als Gesetzgeber an das Grundgesetz gebunden. Die äußerste Grenze bei Grundrechtseigriffen ist immer Art. 1 Abs.1 GG. Diese Grenze ist nicht diffus, sondern durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaften ziemlich klar definiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB