Frage an Dieter Wiefelspütz von Uwe T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie haben zur Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung von Abgeordneten und Ärzten in Bezug auf das absolute Auskunftsverweigerungsrecht geäußert: "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein wichtiger Arzt",
Sie stellten dabei auf den Artikel 47 GG ab.
Dort geht es um den Informationsaustausch zwischen Abgeordneten und "Personen", also Bürgern.
Warum ist das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Abgeordneten ein wenig wichtiger ist als das zwischen Patient und Arzt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Trulson
Sehr geehrter Herr Dr. Trulson,
ich möchte eine Frage nicht sechsundsiebzigmal (oder neunundachtzigmal) beantworten. Ärzte sind Berufsheimnisträger, die besonders, aber nicht absolut im Hinblik auf das Auskunftsverweigerungsrecht geschützt sind. Eine Vorschrift wie Art. 47 GG existiert für Ärzte nicht. Ein Arzt, der zu einem Patienten mit einer Schußverletzung gerufen wird, wird damit rechnen müssen, gegenüber der Polizei auskunftspflichtig zu sein. Das halte ich für richtig. Das ist geltendes Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB