Frage an Dieter Wiefelspütz von Dr. Axel M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich möchte mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Morgenthaler beziehen und zitiere hier noch einmal Ihre Antwort (Auszug):
"Ich bin der Überzeugung, daß nur Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete - bei diesen Personen gilt Art. 47 GG - ein absolutes Auskunftsverweigerungsrecht haben sollten."
(Meines juristischen Laienwissens nach bezieht sich Art. 47 GG nur auf das Auskunftsverweigerungsrecht von Abgeordneten.)
Aber (erste Frage) darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass Sie nur Ihren Kollegen Rechtsanwälten und den Vertretern des (in vordemokratischer Zeit) 1. Standes (=Klerus) und 2. Standes (damals: Adel, heute: Abgeordneter?), nicht aber dem "gemeinen Bürger- und Bauerntum (ehem. 3. Stand) ein Auskunftsverweigerungsrecht zugestehen?
(ERLÄUTERUNG:
1. Stand (Klerus):
- 0,5% der Bevölkerung.
- 10% des Bodens.
- Der Klerus genießt wie der Adel fast
vollständige Steuerfreiheit.
- Monopol der Seelsorge und Erziehung
liegt beim Klerus...
2. Stand (Adel):
- 1,3% der Bevölkerung.
- 20% des Bodens.
- Fast vollständige Steuerfreiheit.
- Der Adel besaß viele Ehren-
vorrechte und Privilegien.
Es war meist nur Adeligen
gestattet Führungs-
positionen in Armee und
Staat inne zu haben.
3. Stand (Bürger und Bauern):
- 98% der Bevölkerung:
- 8% Bürger.
- 90% Bauern...
- Die Angehörigen des 3. Standes
trugen die Hauptsteuerlast ...
Quelle: http://www.schule-macht-geschichte.de/franzrev1.htm
Meine zweite Frage: Deckt sich dies wirklich mit Ihrem (sozial-)demokratischen Grundverständnis?
Drittens: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie hochsensible psychologische und medizinische Daten als wenig schützenswert erachten?
Viertens: Halten Sie das Abhören von Gesprächen z. B. beim Zahnarzt oder Gynäkologen tatsächlich aus Sicht der Terrorbekämpfung für sinnvoller als z. B. der Gespräche des Terrorverdächtigen mit seinem Anwalt?
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Axel Miretzky
Sehr geehrter Herr Dr. Miretzki,
ich stehe nicht für Dauerdebatten zur Verfügung. Sie kennen meine Antwort. Die entspricht
dem geltenden Recht. Ich möchte mich nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB