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Dieter Wiefelspütz
SPD
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Frage von Matthias S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich habe zwei Fragen zum Thema Online-Durchsuchung von Computern.

Frage 1
Online-Durchsuchung von Computern Abgeordneter mittels Spähprogrammen sind durch den Art. 47 GG mit einem besonderem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Abgeordneten zurecht begründet ausgeschlossen (Zeugnisverweigerungsrecht).
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das Onlinedurchsuchen von Computern bei z.B. Journalisten oder Ärzten erlaubt, weil im GG das Vertrauensverhältnis von Journalisten zu Bürgern oder Ärzten zu Patienten nicht ausdrücklich wie bei Abgeordneten geschützt ist.
Geistliche/Seelsorger/Pfarrer dürfen nach den Planungen der Regierungen ebenfalls nicht online-durchsucht werden.
Können Sie mir bitte begründen, warum besonders diese Gruppe, denen auch meines Erachtens ein Zeugnisverweigerungsrecht zurecht zusteht (Onlinedurchsuchungen also ausgeschlossen sind), es auch bekommt, obwohl sie im GG diesbezüglich nicht ausdrücklich wie Abgeordnete erwähnt wurden?

Frage 2
Wie begründet die SPD - oder Sie - die differenzierende Tatsache, dass Geistliche/Seelsorger/Pfarrer nicht onlinedurchsucht werden dürfen, Journalisten oder Ärzte aber ja?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schreiber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schreiber,

ich habe Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch bereits mehrfach beantwortet. Lesen Sie bitte die Antworten. Sie geben die (Verfassungs)Rechtslage wieder.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB