Frage an Dieter Wiefelspütz von Micha L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
leider haben Sie die Frage vom 20.01.2008, ob Sie den Sicherheitsbehörden ein in der Zukunft eventuell mögliches Gedankenlesen erlauben würden, nicht beantwortet. Unabhängig davon, ob dies bereits heute möglich ist oder nicht, bitte ich Sie, sich auf diese Frage einzulassen: Es geht hier um die Frage nach der Grenze dessen, was der Staat darf und was nicht. Darf der Staat alles? Wo fängt für Sie eine Einschränkung der Menschenrechte (die Sie als etwas diffuse Grenze selbst genannt haben) an, die dem Staat Grenzen der Überwachung zum Schutz der Sicherheit setzt?
Mit freundlichen Grüßen
Micha Lenk
Sehr geehrter Herr Lenk,
staatliche Gewalt ist in Deutschland immer an Recht und Gesetz, vor allem an das Grundgesetz gebunden. Die äußerste Grenze ist immer die unantastbare Menschenwürde,
Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB