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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Torsten W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Torsten W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die Fraktionsschefs der Großen Koalition sind sich kürzlich über eine Änderung des Art. 35 GG geeinigt, also den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Ich begrüße es durchaus, wenn in besonderen Unglückssituationen Menschen helfen.
Das können auch Soldaten der Bundeswehr sein, wobei diese nur in Ausnahmefällen hinzugezogen werden sollten. Wenn das zur Regel wird, sollten stattdessen Polizei und Feuerwehr besser ausgestattet werden.
Allerdings sehe ich Inlandseinsätze der Bundeswehr im Innern sehr kritisch. Ich würde es daher begrüßen, wenn es ein verfassungsrechtlich festgeschriebenes Waffenverbot für jegliche Bundeswehreinsätze im Innern geben würde. Dann könnte man auch beruhigt Soldaten zur Katastrophenhilfe anfordern.
Ich begründe meine Meinung damit, dass die Bundeswehr bei Inlandseinsätzen keine Waffen benötigt, sofern hier kein Krieg geführt wird. Falls es in EInzelfällen doch nötig sein sollte ist die Polizei ausreichend ausgestattet, um allen Bedrohungen Herr zu werden.

Meine Frage: Wie stehen Sie zu meinem Vorschlag, ein Waffenverbot für Inlandseinsätze der Bundeswehr im Grundgesetz zu verankern? Würden Sie Ihre Meinung bitte erläutern?

Mit freundlichsten Grüßen,
Torsten Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

Sie kennen offenbar weder unser Grundgesetz noch die aktuelle Diskussion. Art. 35 GG in seiner gegenwärtigen Fassung läßt ausschließlich den Einsatz polizeilicher Waffen duch die Bundeswehr zu. Die aktuelle Diskussion bezieht sich auf eine Änderung des Art. 35 GG, um der Bundeswehr in bestimmten Fällen auch den Einsatz militärischer Waffen (Bordkanone etc.) zu erlauben.

Mit freundlichen Grüße
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB