Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter J. S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
angesichts der Tatsache das bspw. die Firma Siemens unter der Leitung von Herrn von Pierer offensichtlich mehr als eine Mrd. € als Bestechungsgeld bezahlt hat, und es nach menschlichen Ermessen auf der Hand liegt, dass er davon wusste, warum wird er nicht wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen. Nein es droht ihm nun ein Bussgeldverfahren, toll. Was ich auch nicht verstehe, dass aus Gründen der Prozesseffizienz "Deals" zwischen Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern vornehmlich nur in Wirtschaftstrafrechtsprozessen angewandt werden (Siehe Prozess gegen Herrn Hartz, er konnte sogar über seine Schweineren mit Prostituierten schweigen bzw. niemand wurde verhört zu dem Sachverhalt, weil es ihm dann peinlich war.). Während meiner lapidaren juristischen Grundausbildung war dieses Instrument noch nicht vorgesehen. Was ist der rechtiche Rahmen für sogenannte "Deals" bei Gericht? Sind manche Angeklagten gleicher als andere?
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Mit besten Gruessen
Dr. Peter J Stauvermann
Sehr geehrter Herr Stauvermann,
ein großer Vorzug unseres Rechtsstaates ist, daß Bundestagsabgeordnete keinen Einfluß auf die Entscheidungen unabhängiger Gerichte haben.
Ich mag als ehemaliger Richter Menschen nicht vorverurteilen. Auch Justiz ist eine knappe Ressource. Deshalb macht es durchaus Sinn, in Wirtschaftsstrafverfahren der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Angeklagte an der Aufklärung seiner Straftaten mitwirkt und zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB