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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Caroline K. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Caroline K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

zwischen dem Halbfinale und dem Finale der Fußball EM, hat die große Koalition eine absurde Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Natürlich war dieser Zeitpunkt kein Zufall, um eine breitere Berichterstattung in den Medien zu unterbinden.

Frau JM Zypries bezieht sich zwar immer auf eine EU Richtlinie, die Umsetzung in D geht aber weit darüber hinaus.

Man mag sich darüber streiten, ob die alte Abgrenzung von legaler zu illegaler Pornographie, die in D ja noch bei 14 Jahren liegt, etwas zu gering ist. Allerdings wissen Sie als Rechtsexperte auch, wie stark überlastet die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden schon jetzt - bei der noch geltenden 14er Grenze - sind !!!

Eine Kriminalisierung von pornograpr. Material mit 15-17 jährigen wird einen bedeutenden Anteil legaler Pornographie - und deren Nutzer - kriminalisieren. Ich zitiere von der Seite eines Großhändlers ( Namen habe ich herausgenommen, damit mir nicht noch "Werbung" unterstellt wird ):

"Ein Blick nach Dänemark verdeutlicht daß, so war es hier bis zum 01.01. 2003 erlaubt und legal, Pornos mit Darstellern ab 15 Jahren zu produzieren. (...) Im Jahr 2002 hob der niederländische Gesetzgeber dann auch das Alter für das Mitwirken an Porno-Produktionen von 16 auf 18 Jahre an." ( Auflagen der Filme lagen im hohen sechsstelligen Bereich )

Wegen der niedrigeren 14er Schutzaltersgrenze waren diese Filme auch in D erhältlich. Laut Rundschreiben des niederländischen JMs bleibt der Besitz/Tausch/K/VK von Pornographie mit 15-17 jährigen, die VOR dem 1.10.02 produziert worden ist, in den NL legal.
In DK auch. In den anderen skand. Staaten scheint es ähnlich zu sein.

Wenn dies in den NL und DK möglich ist, weshalb ist dies nicht auch in D möglich ? Diese Filme sind völlig legal und freiwillig produziert worden. Die knappen Personalresourcen sollten sich mit der Verfolgung von echter Kinderpornographie befassen, aber nicht normale Videothekenkunden kriminalisieren !

MfG Caroline Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kaiser,

ich halte die gesetzliche Regelung für sachgerecht. Es wundert mich, daß Sie anderer Auffassung sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Dieter Wiefelspütz, MdB