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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Hans W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Hans W. bezüglich Recht

Guten Abend Herr Wiefelspütz,

eben habe ich Sie in BR TV gesehen. Sie wurden von einem Moderator mit anscheinend trivialen Fragen überschüttet, die Sie mit fast aggressiven Antworten konterten. Auch erkenne ich einen zunehmend harschen Ton, wie Fragen in diesem Forum beantwortet werden. Nicht alle Bürger hatten das Glück studieren zu können, was kein Indikator für Intelligenz ist.

Ich hoffe indessen, eine schlüssige und kompetente Antwort auf mein Anliegen zu erhalten.

Ihr FDP Kollege hat auf eine Frage zur IKB Thematik / Anzeige die Teilantwort geschrieben:

"Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, muss ein Viertel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen. Über dieses notwendige Quorum verfügen die drei Oppositionsfraktionen gemeinsam im Parlament. Eine Anzeige eines Bürgers reicht also nicht. Gleichzeitig können Sie sich aber jederzeit an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden."

Herr Wiefelspütz, was für Rechte hat der Bürger eigentlich?
Warum kann ich nicht eine Anzeige mit Aussicht auf Erfolg stellen? Hat das damit zu tun, daß ein Staatsanwalt nicht gegen seinen Dienstherren ermitteln darf?

Gleiches Recht für alle?

Und wie würden Sie abstimmen, wenn es zur Abstimmung für einen Ausschuß in Sachen IKB kommt?

Hans Wertenbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wertenbach,

ich beantworte keine "Was-wäre-wenn-Fragen". Es gibt noch keinen Antrag auf
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Wir leben in einem außerordentlich entwickelten Rechtsstaat. Wenn Sie den Eindruck haben, es ist eine Straftat begangen worden, dann stellen Sie bitte eine Strafanzeige. Überlegen Sie bitte aber zuvor, ob Sie nicht unbescholtene Bürger verleumden. Das Verleumden von Menschen ist nämlich auch strafbar.

Mit freundlichenGrüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB