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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Thomas K. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

einer Pressemeldung von Welt-Online habe entnommen, dass Sie die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten durch unser Rentensystem als ungerecht empfinden.

Als Lehrer, der erst vor wenigen Monaten verbeamtet wurde, teile ich dieses empfinden, denn von den 2557€ die man nach TVÖD im ersten Jahr nach 1. und 2. Staatsexamen als angestellter Grund- und Hauptschullehrer erhält, bleiben nach allen Abzügen ca. 1560 € netto. Ich persönlich finde das bedenklich wenig. Deshalb "rechnen" viele meiner Kollegen mit ihrer Verbeamtung.

Sprechen Sie sich dafür aus, dass der durch eine mögliche Abführung von Rentenbeiträgen reduzierte Nettolohn der Beamten durch eine Erhöhung der Bruttobesoldung völlig kompensiert werden soll?

Sie behaupten, dass Lehrer, obwohl diese die Zukunft eines jungen Menschen maßgeblicher beeinflussen, als kaum ein anderer Beamter, keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen und somit nicht verbeamtet werden müssten. Die Auffassung kann man teilen.

Würden Sie den Lehrern dann ein volles Streikrecht zugestehen?

Wegen schlechter Arbeitsbedingungen, auch auf Grund einer völlig gescheiterten Integrationspolitik; ständigen Streichungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Beihilfesatz, Absetzbarkeit von Arbeitszimmer und Kilometern...) ist der Frust in vielen Kollegien enorm.

Diese Menschen warten nur darauf, sich, zumal vor den nächsten Landtagswahlen, durch einen Streik wehren zu dürfen.

Würden Sie uns also dieses Bürgerecht zugestehen?

Mit freundlichen Grüßen
Th. Kasten

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kasten,

selbstverständlich haben Lehrer, die nicht Beamte sind, das volle Streikrecht.

Ich trete dafür ein, daß langfristig auch Beamte (und Abgeordnete) in das Versorgungssystem einzahlen. Selbstverständlich wird das nur mit Beamten gehen, die neu verbeamtet werden. Diejenigen, die bereits Beamte sind, genießen Vertrauenschutz. Wenn ein neuer Beitrag abgeführt werden soll, müßten natürlich die Bezüge der von der Beitragspflicht betroffenen Beamten entsprechend angehoben werden. Außerdem müßte der Arbeitgeber Staat Rücklagen für die Pensionen bilden.

Schließlich: Ich bin von der Presse nach meiner Meinung gefragt worden. Meine Meinung habe ich gesagt. Es existieren in Berlin keine Pläne für eine grundlegende Änderung der Versorgungssysteme im Beamtenbereich. Der Bundestag ist außerdem nur für Bundesbeamte zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB