Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelpütz,
Das Wahlrecht der BRD ist Ihnen sicher als Jurist bekannter als mir. Ist eine Bundestagswahl mit einer Wahlbeteiligung von 10 % gültig ?
Können Sie mir gleichzeitig in der bei Ihnen bekannten Kürze einmal darlegen, was Sie - bitte mit Ihren Worten - unter "Gesamtinteresse der deutschen Wirtschaft" verstehen - ohne die von der IHK plakatierten Worthülsen zu wiederholen ?
Haben Sie einmal das sog. "vorläufige" IHK-Gesetz gelesen ?
Wann endet nach Ihrem Verständnis diese "Vorläufigkeit" - auch bitte wiederum ohne plakative Wiederholungen der IHK, die ja auf die angebliche Verfassungsmäßgkeit verweist - obwohl mindestens zehn Verfassungklagen zur Zeit noch nicht angenommen sind, also auch noch nicht zur Entscheidung anstehen Können ?
Verbindlichen Dank und freundlichen Gruß
Peter Höppner
Sehr geehrter Herr Höppner,
selbstverständlich ist eine Bundestagswahl mit einer Wahlbeteiligung von lediglich 10 % gültig. Juristische Kommentare zum IHK-Gesetz gibt es in jeder Buchhandlung. Ich habe mich mit dem IHK-Gesetz nicht näher befaßt und werde das auch nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB