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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andrea H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andrea H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

der Bundestag hat das Petitionsverfahren mehrerer Petitionen gegen die VDS in m.E. unzulässiger Weise zusammengefaßt und verworfen (1). Die Petenten werden im Beschluss um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Gesichtspunkt eingegangen werden könne.

Warum kann nicht auf jeden Gesichtspunkt eingegangen werden? Einer dieser Gesichtspunkte war z.B., dass schon allein die Protokollierung aller Verbindungsdaten die Menschen einschüchtert. Und zwar völlig unabhängig davon, ob der Staat im Einzelfall tatsächlich auf die Daten zurückgreift oder nicht (2). Allein die Existenz der Vorratsdaten bewirkt schon den Effekt zu dem sich das BVefG bereits früher wie folgt geäußert hat:

BvR 330/96:

"Das Grundrecht will die Bedingungen einer freien Telekommunikation aufrecht erhalten. Die Nutzung des Kommunikationsmediums soll in allem vertraulich möglich sein. Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen."

Warum gehen Sie auf solche wichtigen Aspekte nicht ein? Keine Lust? Keine Zeit? Keine Argumente?

(1) http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/BGR_16-00237.pdf
(2) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/55/lang,de/

Zu dem einzigen Gesichtspunkt auf den der Petitionsauschuss im Beschluss eingeht, nämlich dem Umstand, dass man die VDS mit Anonymisierungsdiensten umgehen könne, heißt es, dass dem nicht so sei, da auch diese Dienste verpflichtet sind, die Daten mitzuloggen. Gibt es kein Recht mehr auf Anonymität? Wie erklären Sie sich § 13 (4) Satz 2, sowie § 6 TMG? Und werden Münzfernsprecher bald verboten?

mfg A. Hornung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hornung,

wenn Sie ein Problem mit dem Petitionsausschuß haben, wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuß. Ich bin nicht der Oberpetitioneausschuß.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB