Frage an Dieter Wiefelspütz von Richard A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
ungeachtet Guantanamo, Abu Ghraib und der Anwendung von Foltermethoden (z.B. waterboarding) bezeichnen Sie die USA als Rechtsstaat und verweisen lediglich darauf, dass das Rechtsstaatsverständnis dort in verschiedenen Punkten ein anderes ist. Meine Frage an Sie: Wann ist Ihres Erachtens der Punkt erreicht, in der die Bezeichnung "Rechtsstaat" nicht mehr angebracht ist? Theoretisch könnte sich ja auch China als Rechtsstaat bezeichnen und darauf verweisen, dass man lediglich ein anderes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten hat als hierzulande.
Haben Sie Verständnis dafür, dass der wenig transparente Datenaustausch mit den USA nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe stößt?
Übrigens wäre mal interessant zu erfahren, wann das Führen völkerrechtswidriger Angriffskriege hierzulande unter Strafe gestellt wird, wie es von Art. 26 GG gefordert wird. Es handelt sich dabei doch um einen ein deutigen Verfassungsauftrag, der bislang nicht erfüllt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Alt
Sehr geehrter Herr Alt,
bin der festen Überzeugung, daß die USA ein Rechtsstaat sind. Schauen Sie sich die Gesetzesordnung, das Verfassungsdenken, die Rechtsprechung und die Universitäten an. Wenn Sie in Sachen Rechtsstaatlichkeit den Unterschied zwischen China und den USA nicht erkennen, kann ich Ihnen nicht helfen.
Das Führen eines Angriffskriegs ist in unserer Rechtsordnung nach den §§ 211 ff. Strafgesetzbuch strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB