Frage an Dieter Wiefelspütz von Günther W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie schreiben "Deutschland ist ein entwickelter Rechtsstaat". Bitte sagen Sie mir welches Deutschland Sie meinen.
Selbst die korrekt als „weggefallen“ oder „aufgehoben“ gekennzeichneten Paragraphen müssen kritisch hinterfragt werden, wie beispielsweise beim GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), wo man z.B. in einer aktuellen Ausgabe findet: „§ 15 (weggefallen)“. Forscht man nach, was da eigentlich „weggefallen“ ist, stößt man auf die unglaubliche Tatsache, daß „der Gesetzgeber“ mit dieser Änderung die Gerichte als Staatsgerichte abgeschafft hat, denn der „weggefallene“ Satz (1) des § 15 GVG lautete schlicht und einfach: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“. Der „Gesetzgeber“ hat hier offenkundig der Tatsache Rechnung getragen, daß die BRD kein Staat ist! Was sagen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Günther Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
ich verstehe Ihre Frage nicht. Unsere Gerichte sind immer staatliche Gerichte. Was denn sonst?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB