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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie sind ja bekannterweise ein Verfechter des Sprachnachweises zum Ehegattennachzug.
Mich würde interessieren, wie Sie zu der Tatsache stehen, dass z.B. der chinesische Ehegatte eines Deutschen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen muss, der chinesische Ehegatte eines in Deutschland lebenden Österreichers jedoch nicht!

Stimmen Sie mir zu, dass es sich hierbei um Inländerdiskriminierung handelt?

Ich bitte Sie, ihre persönliche Ansicht zu dieser TATSACHE darzulegen und nicht nur zu begründen, warum dies so ist. Ich weiss, dass das eine durch nationales Recht und das andere durch europäisches Recht begründet ist.

Vor einigen Monaten schrieben Sie mir, dass es vermutlich im Juni 2008 eine Evaluierung zum Sprachnachweis im Innenausschuss geben wird. Können Sie mir die Ergebnisse dieser Evaluierung mitteilen?

Gibt es generell auf Seiten der Bundesregierung Bestrebungen, das Gesetz bzw. die Umsetzung zu ändern, zu verschärfen, abzuschwächen...?

Ich bin 27 Jahre, Hochschulabsolvent (BWL)und am überlegen, ins europäische Ausland zu emigrieren. Eine Stelle in Österreich, Luxemburg o.ä. zu bekommen, ist eine Leichtigkeit. Unter normalen Umständen würde ich niemals erwägen, diesen Schritt zu gehen, aber ich habe es nicht nötig, Ungerechtigkeiten wie die Vorselektion von Ehegatten durch deutsches Unrecht über mich ergehen zu lassen.

Dass dem deutschen Staat dabei eine Menge Steuern durch die Lappen geht, dürfte Ihnen bewusst sein.

Danke im voraus, dass Sie immer so schnell auf Anfragen antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Köster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köster,

Sie können als deutscher Bürger im Rahmen der Gesetze heiraten, wen Sie wollen. Ob ein
ausländischer Ehegatte freilich nach Deutschland zu seinem deutschen Partner einreisen darf, richtet sich nach unserem Ausländerrecht. Das ist übrigens in jedem anderen Land ebenso. Wegen fehlender Daten wird eine erste Zwischenbilanz der neuen Gesetze erst im Herbst 2008 zu erwarten sein. Ich halte den von Ihnen gewählte Begriff "Vorselektion von Ehegatten" für völlig daneben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB