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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Bernd F. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Bernd F. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

nun haben Sie dem Abkommen mit den USA über den Austausch von Daten zu Terrorverdächtigen zugestimmt.

"Justiz- und Innenministerium haben unsere Vorbehalte gegen den geplanten Datenaustausch überzeugend ausgeräumt", sagten Sie der Neuen Osnabrücker Zeitung.

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/522/185935/

Ich stelle fest, dass Sie m.E. zum wiederholten Mal nicht im Sinne der Sicherheit der deutschen Bevölkerung handeln. Ihre Replik, Sie seien nur Ihrem Gewissen unterworfen, sparen Sie sich an dieser Stelle bitte.

Dass die USA sich nachweislich nicht sonderlich um den Schutz von Privatsphäre bemüht, sollte Ihnen nicht entgangen sein (Stichwort ECHELON). Umso mehr bestürzt mich, dass Sie o.g. Datenautausch zugestimmt haben.

Meine Fragen:

1. Wieso kann es sein, dass die Privatsphäre Reisender, auch und insbesondere aus beruflichen Gründen, derart durchleuchtet weitergegeben wird, dass nicht einmal Merkmale wie Gewerkschaftszugehörigkeit oder sexuelle Präferenzen ausgenommen werden?

2. Inwieweit sind Ihre Bedenken bezüglich der Datensicherheit von den Befürwortern ausgeräumt? Welche Argumente sind da vorgebracht worden?

3. In Anbetracht der ständigen Datensicherheitsskandale (neuester: "FiberWAN-Network" in San Francisco, auch die britischen Verluste von Datenträgern) kann von verantwortungsvollem Umgang mit persönlichen Daten m.E. keine Rede sein. Was lässt Sie glauben, dass künftig Daten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen, manipuliert oder einfach "in Beschlag" genommen werden?

Für eine ausführliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Fachinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fachinger,

das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr. Das Abkommen hat nichts, gar nichts mit dem Austausch von Daten von Reisenden zu tun. Es geht um die Intensivierung der seit vielen Jahren praktizierten polizeilichen Zusammenarbeit und des polizeilichen Datenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA.

Es geht immer um konkrete, einzelne Ermittlungen, nicht um einen pauschalen Datenaustausch. Der Datenschutz ist in dem Abkommen besonders verankert worden. Polizeiliche Zusammenarbeit und polizeilichen Datenaustausch praktiziert die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Staaten. Wenn es um ein Sexualverbrechen geht, kann der Datenaustausch auch Erkenntnisse aus dem Sexualbereich umfassen. Wenn ein Verbrechen einen religiösen Bezug hat, kann auch die Religionszugehörigkeit ein relevantes Datum sein. Bei diesen besonders sensiblen Daten, die ich beispielhaft aufführe, muß gesondert die Verhältnismäßigkeit eines Datentransfers in das Ausland geprüft werden.

Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden. Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB