Frage an Dieter Wiefelspütz von Tobias M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
auch ich konnte heute ihre Worte der Presse entnehmen, die Bundesregierung habe alle Bedenken ausgeräumt, was eine Datenübergabe zur "Bekämpfung der schweren Kriminalität" an die USA betrifft. Das ausgehandelte Verfahren sei "rechtsstaatlich verantwortbar und im beiderseitigen Interesse".
Hier stellt sich nun meine Frage - welchen Zugriff auf Daten von US-Amerikanern erhält die EU im Gegenzug, ebenfalls zur Bekämpfung der "schweren Kriminalität"? Ich gehe davon aus, dass der exakt gleiche Umfang an Datenfeldern auch für EU-Strafverfolger verfügbar sein wird? Das Verfahren soll doch im beiderseitigen Interessen sein?
Können Sie mir die genaue Stelle beim Auswärtigen Amt nennen, die für weitere Fragen zu kontaktieren ist und wo Löschungen von Daten veranlasst werden können?
MfG
T. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr.
Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden.
Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB