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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Joachim Z. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Joachim Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

wieder einmal sind Negativschlagzeilen der SPD auf Heise Online zu lesen. Diesmal geht es um die Übertragung von persönlichen Daten an Behörden in den USA, unter dem Vorwand der Bekämpfung des angeblichen "internationalen Terrorismus". Der Artikel ist unter http://www.heise.de/newsticker/SPD-macht-Weg-fuer-sensiblen-Datenaustausch-mit-den-USA-frei--/meldung/110939 abrufbar.

Meine Fragen an Sie sind folgende:
Wozu ist es nötig, Angaben über die sog. "Rasse" eines Menschen mitzuschicken? Dazu sei gesagt, dass es bem Menschen nur eine Rasse gibt: Mensch! Äusserlichkeiten, wie zum Beispiel eine andere Hautfarbe oder anders gestaltete Augen, sind keine Merkmale, um den Menschen in "Rassen" zu unterteilen. Dieses wurde, wie sie vermutlich wissen, in der Nazizeit gemacht und diese wird auch von Politikern (zu Recht!) als Schandfleck in der Geschichte angesehen.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, wieso sexuelle Neigungen oder Vorlieben dazu dienen sollen, den angeblichen "internationalen Terrorsimus" zu bekämpfen.

Meine letzte Frage in diesem Gesamtzusammenhang: Wieso hat eine deutsche Regierung nicht das Rückgrat, um US-amerikanischen Behörden solche Daten zu verweigern, wird doch das Grundgesetz und der Datenschutz immer wieder so gerne gelobt?

Ich zitiere:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

Abschliessend lassen Sie mich Ihnen sagen (nur, damit Sie dies ihren Kollegen weitergeben): Ich werde mich nicht darauf einlassen, dass eine deutsche Regierung oder Behörde, persönliche, höchst intime Daten über mich an Behörden einer anderen Nation weitergibt!

Mit freundlichen Grüssen,
J. Zühl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zühl,

das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist noch nicht dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden. Ich rechne damit aber noch in diesem Jahr.

Bei dem Abkommen geht es um die Intensivierung der seit vielen Jahren praktizierten polizeilichen Zusammenarbeit und des polizeilichen Datenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA.

Es geht immer um konkrete, einzelne Ermittlungen, nicht um einen pauschalen Datenaustausch. Der Datenschutz ist in dem Abkommen besonders verankert worden. Polizeiliche Zusammenarbeit und polizeilichen Datenaustausch praktiziert die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Staaten.

Der Vertrag begründet gleiche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur erfolgreich durch internationale Zusammenarbeit bekämpft werden.

Wenn Sie sich schriftlich an mein Büro in Berlin wenden, können Sie gern den Text des Abkommens erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB