Frage an Dieter Wiefelspütz von Emre B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
das Urteil gegen die U-Bahn-Schläger von München hat mich doch sehr beschäftigt.
Das Gericht hat eine Strafe von 12 bzw. 8 Jahren ausgeprochen und dabei einen Tötungsvorsatz bejaht.
Mir liegt es fern, Unrecht miteinander zu vergleichen, ich habe jedoch recherchiert, wie in anderen Fällen Recht gesprochen worden ist, und muss feststellen, dass hier wohl mit zweierlei Maß gemessen wird:
Beispiele:
Bei dem Angriff deutscher Hooligans auf den französichen PolizistenNivelle sind Haftstrafen zwischen dreieinhalb und zehn Jahren ausgeprochenworden.Die Tatfolgen hierbei waren weitaus gravierender gewesen, da Nivellebekanntlich für immer querschnittsgelähmt ist.Der Angriff erfolgte im Rahmen eines schweren Landfriedensbruchs. Obwohl damals ein Tötungsvorsatz der Beteiligten noch klarer auf der Hand lag als im U-Bahn-Fall, wurden in einigen Fällen der Mord- bzw. Totschlagsvorwurffallen gelassen.
Näheres hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Nivel
Bei dem Pogrom auf Ausländer in Rostock-Lichtenhagen war die höchste Strafe, die ausgesprochen wurde, drei Jahre.Soweit ersichtlich, haben die Gerichte damals Mord- bzw. Tötungsabsichten nicht bejahen wollen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschreitungen_von_Rostock-Lichtenhagen
Ich könnte weitere Beispiel auflisten, wo sich Gerichte bei ausländerfeindlichen Übergriffen mit dem Tötungsvorsatz schwer tun, obwohl dieser verglichen mit dem U-Bahn-Fall viel eher hätte bejaht werden können (Mügeln etc.)
Haben Sie angesichts vorstehender Darlegung Verständnis dafür, dass sich bei einigen das Gefühl einschleicht, dass die Härte des Gesetzes doch nur selektiv eingesetzt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Emre Boraman-Ergül
Sehr geehrter Herr Boraman-Ergül,
ich habe keine überzeugenden Belege dafür, daß ausländische Straftäter für vergleichbare Straftaten strenger bestraft werden als deutsche Straftäter.
Miit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB