Frage an Dieter Wiefelspütz von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
"In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich" heißt es in Artikel 59 der hessischen Verfassung.
SPD, Grüne und Linke haben aus diesem Grund gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen geklagt und verloren.
Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, Artikel 59 beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums.
Nun frage ich Sie, was ist Deutschland als RECHTSSTAAT noch wert, wenn eindeutig formulierte Gesetze durch Verfassungsorgane in ihr Gegenteil verkehrt werden können?????
Und wenn dieses Urteil rechtmäßig sein sollte, wie hätten dann die Urheber der Verfassung, den entsprechenden Paragraphen formulieren müssen, damit er EINDEUTIG ist???
Mit freundlichen Grüßen
Rico Haaske
Sehr geehrter Herr Haaske,
ich habe nicht vor, mich mit hessischem Verfassungsrecht zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB