Frage von Ben G. • 11.07.2008
Frage an Dieter Wiefelspütz von Ben G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
in wie weit sehen sie Grundgesetzänderungen von dem Artikel 146 GG berührt, in dem geschrieben steht, dass Grundgesetz und daraus folgend Verfassung nur durch an eine Verfassung ersetzt werden kann, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 29.07.2008
Sehr geehrter Herr Gann,
Art. 146 GG ermöglicht eine neue Verfassung zu erlassen, und zwar im Wege der Volksabstimmung. Für Änderungen des gegenwärtigen Grundgesetzes gilt Art. 79 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB