Frage an Dieter Wiefelspütz von Holger K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
ich persönlich möchte, dass den Strafvervolgungsbehörden, jedes erdenkliche Mittel an die Hand gegeben wird, Sicherheit zu produzieren.
Die Möglickeiten nach StPO, Polizeigesetzen ..... sind in den letzten Jahren exorbitant gewachsen.
Die meisten der den Sicherheitsbehörden bisher schon heute zustehenden Möglichkeiten weisen Schutzklauseln für den Betroffenen von Grundrechtseingriffenen auf. Nach meinen persönlichen Erfahrungen sind diese Schutzklauseln im Gesetz hübsches Beiwerk. (Heute bekomme ich von einem Richter schneller eine Erlaubnis Telefone von einem Verdächtigen und aller seiner Kontaktpersonen abzuhören, als die Erlaubnis seine Wohnung offen zu durchsuchen. )
Der Ermittler, Staatsanwalt oder Richter braucht nicht befürchten persönlich Nachteile zu bekommen, wenn er der einen oder der anderen ins Gesetz geschriebenen Verpflichtung nicht nachkommt.
Wie stellen Sie sich dazu, den Anordnenden, ab der Fahrlässigkeit, einer einer Maßnahme, z.B. TKÜ, online- Durchsuchung... , persönlich, auch und vor allem, für die damit verbundene Einhaltung der Formvorschriften haftbar zu machen und dieses im Strafgesetzbuch als gesonderter Straftatbestand mit einer Mindestbewehrung von über einem Jahr aufzunehmen. (Grundsatz: Wer anordnet muss auch kontrollieren und im Fall der Fälle die Konsequenzen tragen.)
Wenn Sie in diesem Sinn tätig werden werde ich jede Maßnahme, die der Kriminalitätsbekämfung dient, vorbehaltlos offen gegenüberstehen.
Mir freundlichen Grüssen
Holger Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
ich halte nichts von Ihrem Vorschlag, gar nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB