Frage an Dieter Wiefelspütz von Ute W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
einer unserer Freunde hat insgesamt 666 Tage unschuldig im Gefängnis verbracht.- Erst im Wiederaufnahmeverfahren wurde deutlich, dass die Polizei es unterlassen hatte Ermittlungen zur Entlastung des Beschuldigten umfänglich vorzunehmen. In einer schier unglaublichen Kette von kritikloser und fahrlässiger Übernahme dieses Ermittlungsergebnisses wurde dann unser Freund von einem überforderten Gericht zu 4 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt.- Nur durch die Bemühungen seines Bruder und letztendlich durch das LKA u. das BKA, konnte dann im Wiederaufnahmenverfahren ein Freispruch erreicht werden.
Nunmehr steht die Frage der Haftentschädigung an! Lt. Gesetz steht dem zu Unrecht Verurteilten eine Haftentschädigung von 11 € pro Tag zu; abzüglich 6 € für Kost & Logi. Insgesamt also 5 € für jeden Tag in Unfreiheit! Die Höhe der Haftentschädigung wurde letztmalig in 1988 angepasst.
Wann wird aus Ihrer Sicht die längst überfällige Anpassung der Haftentschädigung per Gesetzesänderung erfolgen? (und warum ist das nicht schon längst geschehen?)
Was ist aus Ihrer persönlichen Sicht eine angemessene Haftentschädigung für einen zu Unrecht Verurteilten pro Tag Unfreiheit?
Gruß
Ute Wessel
Sehr geehrte Frau Wessel,
ich kenne den Sachverhalt, den Sie schildern, nicht. Wenn Sie Hilfe benötigen, bitte ich Sie, sich direkt an mein Büro in Berlin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB