Frage an Dieter Wiefelspütz von Stefan M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
auf meine Frage vom 20.06.2008 nach der Strafbarkeit des Besitzes alter Playboy-Hefte schrieben Sie, "Ich empfehle Ihnen, die Hefte als Altpapier zu entsorgen."
Gestatten Sie mir die Klarstellung, dass ich keine Playboy-Hefte besitze. Ich wollte lediglich die komplizierten Fragen bezüglich des neuen Sexualstrafrechts, die bei abgeordnetenwatch immer wieder auftauchen, konkretisieren.
Da erschien mir die Behauptung die ich in einem Diskussionsforum fand, man mache sich strafbar, wenn man besagte Playboy-Ausgaben
besitzen würde, am geeignetsten. Da könnte der "Normalsterbliche" wenigstens in einem Teilbereich der Reform verstehen "was Sache ist", während beim Lesen des Gesetzestexts nur Ratlosigkeit zurückbleibt.
Möchten Sie mir nicht doch noch mitteilen, ob eine Strafbarkeit beim Besitz alter Playboy-Hefte aus den 70ern und 80ern, in denen auch unter 18-jährige Modells nackt abgebildet sind, vorliegt?
Oder gibt es sonst irgendeine Informationsmöglichkeit, um die Bedeutung des neuen Sexualstrafrechts zu verstehen?
mit freundlichen Grüßen,
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
nochmals, ich interessiere mich nicht für Müll. Müll ist Müll ist Müll ist Müll. Ferndiagnosen mache ich schon gar nicht. Ich gehe aber davon aus, daß der Besitz von Playboy-Heften (welch ein Wort!) selbstverständlich nicht strafbar ist. Weder gestern, heute und auch nicht morgen. Sie müssen ein glücklicher Mensch sein, wenn Sie keine anderen Sorgen haben als Playboy-Hefte aus den 70iger oder 80iger Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB