Frage an Dieter Wiefelspütz von Maren P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
da Sie mir als einfacher Bürgerin offenbar nicht sagen wollen, welche sachlichen Argumente FÜR das Gesetz zur Abwehr des Internationalen Terrorismus Sie Ihren Kollegen Stadler und Ströbele genannt haben, versuche ich es erneut mit einer anderen Frage:
Offenbar ist die Rechtsstaatlichkeit für Sie bereits dadurch gegeben, dass ein Bürger gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen kann? Sollte das nicht eher die Ausnahme bleiben? D.h., dass bei Gesetzen, die die Grundrechte der Bürger berühren, aber politisch gewollt sind, auf juristisch freischwebende Interpretationen zugunsten verfassungsrechtlicher Brillanz verzichtet wird? Würde das die Akzeptanz nicht deutlich erhöhen?
Mit höflichem Gruß
Maren Plaschnick
Sehr geehrte Frau Plaschnick,
Sie schreiben: "D.h., dass bei Gesetzen, die die Grundrechte der Bürger berühren, aber politisch gewollt sind, auf juristisch freischwebende Interpretationen zugunsten verfassungsrechtlicher Brillanz verzichtet wird?"
Ich verstehe Sie nicht.
Was ist "juristisch freischwebende Interpretation"? Was ist "verfassungsrechtliche Brillanz"? Ich verstehe Sie nicht. Könnte es sein, daß Sie nicht wissen, worüber Sie schreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB