Frage an Dieter Wiefelspütz von Hans-Günter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
als Jurist und Richter a.D. können Sie mir bestimmt eine Frage beantworten, die mir schon lange unter den Nägeln brennt.
Wie wird der Begriff der "Verantwortung" juristisch ausgelegt und gehandhabt?
Ist es nicht so, dass Verantwortung nur dann übernommen werden kann, wenn bei Eintritt des negativen Ernstfalles die Folgen, also der entstandene Schaden weitgehenst wieder gut gemacht werden kann?
Kann ein Mensch für ein Projekt die Verantwortung übernehmen, wenn ein solches Projekt 1. nicht 100 % beherrschbar ist und 2. der zu befürchtende Schaden ins Gigantische geht?
Handelt ein Mensch, eine Organisation, eine Partei nicht schon kriminell, wenn bei all diesen Überlegungen, aus reiner Profitgier und unter Vortäuschung anderer Beweggründe ein Atomkraftwerk bauen lässt, oder ein bereits bestehendes weiter betreiben lassen will?
Wenn man weis, dass man niemals für auftretende Schäden aufkommen kann und trotzdem meint dies verantworten zu können, ist man kriminell und müsste eigentlich hinter Gitter - oder was meinen Sie, Herr Richter a. D.?
Mit besorgten Grüßen
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser,
den Begriff "Verantwortung" kenne ich nicht als juristischen Fachbegriff. Atomkraftwerke sind in Deutschland nach geltendem Recht genehmigt worden. Ihr Betrieb ist deshalb nicht kriminell, sondern gesetzeskonform.
Ich bin übrigens für den Ausstieg aus der Atomenergie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB