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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Maren P. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Maren P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

meine geäußerten Sorgen und Bedenken im Zusammenhang mit dem "Gesetz zur Abwehr des Internationalen Terrorismus" als "abwegigige Obsessionen" zu bezeichnen, ist ungezogen und offenbart eine großePortion Bürgerferne. Aber selbst wenn das der für Bundestagsabgeordnete üblich Umgangston mit Ihren Wählern wäre, frage ich Sie erneut:
Weshalb bezeichnen Sie das Gesetz verharmlosend als "Weiterentwicklung" und bieten auch Ihren Kollegen wie Max Stadler oder Christian Ströbele keine qualifizierte Antwort auf deren Fragen?

Mit höflichem Gruß
Maren Plaschnick

P.S. Maren ist übrigens ein weiblicher Vorname.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Plaschnick,

auf unqualifizierte mails antworte ich deutlich, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.

Das Gesetz zur Abwehr der Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ist ein ganz normales, strikt rechtsstaatliches Polizeigesetz. Es hat seine Grundlage in einer Verfassungsänderung, die mit breiter Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nach der Bundestagswahl 2005 verabschiedet wurde. Das Gesetz ist den Landespolizeigesetzen, von denen es 16 in Deutschland gibt, nachgebildet. Ich halte die Kritik, die Sie an diesem Gesetz üben, für abwegig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB