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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
ich habe auf Telepolis (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28146/1.html) folgendes Zitat von Ihnen gefunden (ich hoffe es ist authentisch):

[...] es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.

Nun habe ich bei
http://www.heise.de/newsticker/Justizminister-fuer-Auskunftsanspruch-von-Rechteinhabern-gegen-Provider--/meldung/109444
gelesen, daß nun doch die Musik- und Filmindustrie zumindest in dem
Sinne Zugriff auf diese Daten bekommen soll, indem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Menschen zugeordnet werden kann.

Oder sehen sie den illegalen Download von Musik als terroristische Handlung?

Ich fühle mich als Bürger etwas veralbert.

Ähnlich ist das ja mit den Mautdaten.
Erst sollten sie nur für Abrechnungszwecke vorgehalten werden und
jetzt sollen sie auch für Ermittlung verwendet werden, so zumindest sagt
Herr Schäuble.

Daraus schließe ich doch, daß proklamierte Zweckbindungen irgendwelcher Daten heiße Luft sind und in Zukunft aufgehoben werden.

Haftet der Staat eigentlich für einen evt. Mißbrauch der Vorratsdaten,
da diese Daten ja nur aufgrund der Anforderung des Staates gespeichert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Schütt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schütt,

der Täter muß sich verantworten. Wer denn sonst?

Wenn Sie zu schnell fahren, werden Sie zur Verantwortung gezogen, nicht aber die Behörde, die die Geschindigkeitsbegrenzung festgesetzt hat. Das ist doch ganz einfach. Oder?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz