Frage an Dieter Wiefelspütz von Tobias R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz!
Ich habe sehr bewußt keine "Debatte" angefangen, da dies nicht das geeignete Medium dazu ist. Ich habe Ihnen einige Fragen gestellt. Wenn Sie sich einer Antwort verweigern, dann schreiben Sie doch bitte, daß Sie diese nicht beantworten können oder wollen, und reden nicht von einer "Debatte", die hier ja gar nicht stattfinden kann.
Ich nehme jetzt nur einmal die allgemeinste dieser Fragen heraus und wiederhole sie, ausdrücklich nicht unter dem Gesichtspunkt der Ein-Euro-Jobs, sondern in Bezug auf Zwangsarbeit generell (daß es die irgendwo auf dem Globus gibt, darauf können wir uns ja wohl einigen):
Wie definieren Sie "Zwangsarbeit"?
MfG
Tobias Riepe
P.S.: Ich komme trotzdem nicht umhin, Sie darauf hinzuweisen, daß Ihre Behauptung, in der Bundesrepublik gebe es grundsätzlich keine Zwangsarbeit, ohnehin falsch ist. Für einen speziellen Fall - den Vollzug einer Freiheitsstrafe - erklärt die Verfassung die Zwangsarbeit schließlich explizit für zulässig. Das ändert aber nichts an der Frage nach der Definition, sondern macht sie eigentlich noch wichtiger.
Sehr geehrter Herr Riepe,
führen Sie Ihre Absurdistan-Debatte mit wem Sie wollen. Aber nicht mit mir!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB