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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Tobias H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Tobias H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Hr. Wiefelspütz,

da muß ich Ihre Antwort vom 14. Juni doch sehr missverstanden haben. Sie schrieben:

warum muß ich dauernd auf unser wunderbares Grundgesetz hinweisen?

"Nochmals und zum Mitschreiben: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gilt für mich, aber auch für Sie. Wir leben nicht in einer Stimmungsdemokratie, nicht in einer Meinungsumfragendemokratie, sondern in einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Das "imperative" Mandat gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Das mag Ihnen alles gefallen oder auch nicht. In dieser Angelegenheit bin ich ganz stur."

Womit ich Ihnen wirklich nicht zu Nahe treten wollte - sollte das der Fall gewesen sein, möchte ich mich dafür entschuldigen und nehme jegliche unglückliche Formulierung zurück.

Wenn Sie mir verzeihen würden, so würde ich mich sehr freuen, wenn Sie auf den weiteren Teil meiner Frage antworteten.

Mir freundichen (und zerknirschten) Grüßen

Ihr
Tobias Heinz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinz,

ich nehme Ihre Entschuldigung an. Ich habe bei abgeordnetenwatch mehrfach beton, daß ich bei Verfassungsverträgen der EU für einen Volksentscheid bin und mich für eine entsprechende Grundgesetzänderung einsetze.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB