Frage an Dieter Wiefelspütz von Tobias R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz!
In mehreren Ihrer Antworten haben Sie die Gleichsetzung der sogenannten "Ein-Euro-Jobs" mit "Zwangsarbeit" als absurd bezeichnet.
Lassen Sie mich zunächst folgendes festhalten (und korrigieren Sie mich bitte, falls sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat):
- Die Empfänger von ALG2 sind zur Annahme der "Ein-Euro-Jobs" verpflichtet.
- Aus der Annahme erwachsen den "Jobbern" keine der Rechte, die mit einem ordentlichen Arbeitsverhältnis verbunden sind. (Dies ist hier nur ein Nebenpunkt.)
- Die Weigerung, diese Arbeit anzunehmen, wird mit dem Entzug des qua Grundgesetz garantierten Existenzminimums geahndet - ganz oder in Teilen, in bestimmten Fällen einschließlich der menschlichen Grundbedürfnisse, insbesondere der Wohnung.
Meine Fragen sind nun folgende:
- Wie definieren Sie "Zwangsarbeit"?
- Warum sind die "Ein-Euro-Jobs" nach Ihrer Definition keine?
- Können Sie mir Ihre Auffassung hierzu anhand der entsprechenden Grundgesetzartikel, des IAO-Abkommens zur Zwangsarbeit und der europäischen Menschenrechtscharta erläutern?
MfG
Tobias Riepe
Sehr geehrter Herr Riepe,
Sie können gerne endlose Absurdistan-Debatten über angebliche Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland führen. Aber nicht mit mir!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz