Frage an Dieter Wiefelspütz von Gabi U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
bzgl. Ihrer Antwort an Frau Engel vom 12.06.08 hier die Definition zu Zwangsarbeit aus Wikipedia:
"Als Zwangsarbeit wird Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe, gegen seinen Willen, gezwungen wird.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient. Die IAO schätzt die Anzahl der Personen, die allein in Europa zur Zwangsarbeit gezwungen werden auf ca. 360.000.[1]...
Allerdings bleibt strittig was genau dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft letztlich dient und welche Interessengruppen die normative Kraft haben dazu die jeweilige Definition vorzugeben. Auch ist zu beachten, dass Gefühle und Wertungen der Betroffenen zwangsläufig “menschlich” also subjektiv sind, sich also nicht immer den Definitionen von Organisationen beugen. Diese Eigenständigkeit der individuellen Bewertung von Zwangsarbeit kann bis hin zu seelischer Krankheit, Identitätsverlust und Selbstmord führen."
a) Androhung einer Strafe ist das Versagen der Leistung durch die ARGE
b) diese Arbeitsgelegenheiten gehören nicht zu den üblichen Bürgerpflichten und dienen auch nicht dem Allgemeinwohl
c) die Interessengruppen, die die normative Kraft haben, die Arbeitsgelegenheiten durchzusetzen, sind verantwortlich für seelische Krankheiten, Identitätsverluste und Depressionen bis hin zum Selbstmord."
Sie selbst sprechen davon, dass Zwangsarbeit die Würde d.Menschen verletzt u.unter Geltung des Grundgesetzes nicht zulässig ist, sprechen aber gleichzeitig davon, Arbeitsgelegenheiten nicht als Zwangsarbeit zu diffamieren.
Was sind dann Arbeitsgelegenheiten?
G.U.
Sehr geehrte Frau Ullmann,
es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine Zwangsarbeit. Ihre Behauptung, Arbeitsgelegenheiten seien Zwangsarbeit, ist komplett absurd. Ich führe keine Absurdistan-Debatten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB