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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Hans B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Hans B. bezüglich Recht

Herr Wiefelspütz

Zum Thema Onlinedurchsuchung und BKA Gesetz hätte ich doch mal eine Frage?

Die Verfechter der Onlineduchsuchung allen vorran auch BKA Chef Ziercke behaupten an dauernt das die Onlineduchsuchung oder auch das heimliche betreten der Wohnung nur bei schweren Strafttatbeständen wie zum beispiel Terrorismus zum einsatz kommen soll.

Wie kann es dann sein das zur Onlindurchsuchung wie zum heimlichen betreten der Wohnung in einem Straftatkatalog über 50 Strafttaten aufgeführt sind ?

Wie kann es sein das dort auch Strafbestände aufgeführt sind die weder was mit schwerst kriminalität noch mit Terrorismus gemein haben?

Dann möchte ich sie noch fragen ob sie den Fall Andrej Holm kennen?

In aller Kürze:
BKA & Co ermittelten gegen die sog. "militante gruppe" die für Brandstiftung (v.a. PKWs, alle ohne Personenschäden) in mehreren Fällen verantwortlich gemacht wird.
Bei den folgenden Ermittlungen, die man u.a. mit §129a rechtfertigte (auch Rechtswidrig) wurden verschieden Fachbegriffe in den Bekennerschreiben der "mg" auch bei Texten des (linken) Soziologen Holm gefunden.
Das war der sog. Anfangsverdacht.
Darauf folgten dann Telefon- und Videoüberwachung, Hausdurchsuchung, Verhaftung, U-Haft usw..
Die ganze Geschichte hat sich über mehrere Monate hin gezogen.

Die Justiz hat KEINERLEI Beweise, Indizien, Motive hervorbringen könne die den Tatverdacht begründen konnten.

Mehr dazu bei der Suchmaschine ihres Vertrauens.

Theroretisch hätte es auch genauso gut jemand anderes treffen können, der sich vllt in einem Forum über die Taten der "mg" positiv geäussert hätte.
Oder jemand der einfach zu einem ungünstigen Zeitpunkt am falschen Ort war...

Und das ist das Problem, letztlich kann es fast jeden treffen.

Glauben sie nicht das sie mit dem BKA Gesetz und der Onlinedurchsuchung über das eigendliche Ziel hinaus schießen?

Glauben sie wirklich das Terroristen so dumm sind und weiterhin über das Internet anschläge planen werden?

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blenser,

die Online-Durchsuchung von Festplatten wird exakt so geregelt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig gehalten wird. Es wird nicht mehr, aber auch nicht weniger Gesetz werden.

Selbstverständlich arbeiten auch tüchtige und kompetente Polizeibeamte nicht fehlerlos. Zu einer rechtsstaatlich und kompetent arbeitenden Polizei, die im Einzelfall durch ein Gericht überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird, gibt es freilich keine Alternative. Diese Polizei benötigt auch ein angemessenes rechtsstaatliches "Handwerkszeug".

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB