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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Esther W. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Esther W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

die Entscheidung zum BKA-Gesetz steht an. Ihre Meinung als abstimmungsberechtigter Abgeordneter und Ex-Richter ist gefragt! Liegt Ihnen die ungeschwärzte Fassung des BKA-Gesetzes vor bzw. lag diese Ihnen vor der Stimmabgabe im Bundestag vor?

Wie beurteilen Sie die im BKA-Gesetz vorgesehene richterliche Zustimmung/Überprüfung? Laut dem mir vorliegenden Gesetzestext kann ein solcher Richter Angehöriger des BKA sein. Wenn dem so ist, wie kann die grundgesetzlich garantierte – institutionelle (!!!) - Unabhängigkeit der Richter gewährleistet werden?

Denken Sie nicht, dass es unschuldige Staatsbürger in ihrer Auffassung, in einem Rechtstaat zu leben, stärken würde, wenn sie zeitnah (und nicht erst nach 40 Jahren) darüber informiert werden, dass sie vom Staat ausspioniert wurden? Wie verträgt sich das mit den BKA-Regeln, dass nur im Einzelfall eine Information vorgesehen ist und nur, wenn die Spionage für die Ausspionierten rechtstaatliche Folgen hatte (z.B. ein Strafverfahren)? Sind dann nicht gerade die Unschuldigen die Dummen und willkürlich ausgelieferte Spionage-Oper?

Wenn von der BKA-Spionage nur eine paar Bürger betroffen sind (wie das Ihre Regierung behauptet) dürften die Kosten einer generellen Informationspflicht für den Etat doch überschaubar und zugunsten des Rechtstaates durchaus tragbar sein - oder ist dem nicht so?

Welche Ansprüche haben Staatsbürger, die zu Unrecht – und sei es nur für drei Tage - vom BKA überwacht worden sind? Wo sind ihre Daten, werden sie vernichtet und wann – WO steht etwas dazu im BKA-Gesetz? Gibt es Schadensersatz?

Wer überwacht das alles? Die Deutsche Bank, die Telekom oder eine private Security? (PPP macht das möglich – seit Clement) Das PKG kommt (bei allem mir möglichen Respekt vor „Parlamentariern“) kaum als Kontrollinstanz in Frage. Es hat seine Ineffizienz in den Fällen El Masri, Kurnaz und Co. eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Wer also überwacht unsere Überwacher?

Esther Wellhöfer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wellhöfer,

das Gesetz zur Bekämpfung des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ist ein Polizeigesetz, das den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes (Bundespolizeigesetz) nachgebildet ist. Neu ist lediglich die Online-Durchsuchung, die wir nach den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts regeln werden. Selbstverständlich ist das Gesetz strikt rechtsstaatlich.

Ich kenne keine geschwärzten Gesetzesfassungen. Das Bundeskriminalamt spioniert nicht, sondern ermittelt nach Maßgabe strikt rechtsstaatlicher Befugnisnormen. Schließlich: Es gibt keine Richter beim Bundeskriminalamt. Richter gibt es in Deutschland nur in einem Gericht.

Das Bundeskriminalamt ist eine angesehene Sicherheitsbehörde in unserem Rechtsstaat. Das Bundeskriminalamt unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums. Der Bundesinnenminister wird durch das Parlament kontrolliert. Soweit Maßnahmen des Bundeskriminalamtes in Grundrechte der Bürger eingreifen, kommt eine richterliche Überprüfung in Betracht.

Vielleicht lesen Sie den Gesetzentwurf, damit Sie nicht haltlose Behauptungen in die Welt setzen. Ich stelle Ihnen gerne den Text zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB