Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich finde, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie die Verantwortung für die gespeicherten Vorratsdaten der Bürger einfach auf die Privatfirmen abschieben. Da diese Daten im Auftrag des Gesetzgebers gespeichert oder zumindest länger als nötig vorgehalten werden, ist dieser für die Sicherheit zumindest mit verantwortlich. Denn falls die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, wird auch die Akzeptanz der Vorratsdatenspeicherung schwinden.
In einem Rechtsstaat wird die Einhaltung von Gesetzen kontrolliert. Angesichts der Fälle verlorener, verschlampter und missbrauchter Daten in verschiedenen europäischen Ländern (z.B. GB, aktuell Deutschland), was tut der Gesetzgeber, um höchstmögliche Sicherheit der bei Privatfirmen gespeicherten Daten über das Telekommunikations-Verhalten der Bundesbürger zu gewährleisten?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kanzow
Sehr geehrter Herr Kantzow,
ich habe eine klare Antwort gegeben. Im Übrigen ermittelt die Staatsanwaltschaft, nicht gegen die Bundesregierung, nicht gegen den Gesetzgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz