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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Agathe H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Agathe H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr.Wiefelspütz !

Ich beziehe ALG II,bin seit 7Jahren alleinerziehende Mutter dreier Töchter ,mein Alter ist 52J. und,ich habe einen Schwerbehindertenausweiss von (50%).Ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis.
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Mein Anliegen:Diskriminierung meiner(unserer) Glaubensentfaltung.(Pilgern)
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Meine 19jährige Tochter(gerade das Abitur bestanden) und ich treten am 25.06.2008 unsere Pilgerreise nach "Santiago de Compostela",den Jakobusweg,an.
Beim Amt erfuhr ich,dass uns erhebliche Sanktionen drohen,wenn wir länger als 3Wochen URLAUB machen.
1)Kürzung der finanziellen Mittel,
2)Wegfall der Krankenkasse(die Kinder sind über mich versichert),
3)Streichung sämtlicher Bezüge.
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Betont sei nochmal,dass wir nicht in Urlaub fahren!
Wir pilgern und üben somit unseren Glauben aus.

Im Grundgesetz steht unter Art.4;
1)Die Freiheit des Glaubens und.....sind unverletzbar.
2)Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
3)Die Freiheit,seinen Glauben öffentlich zu bekennen,wird
ebenfalls gewährleistet.
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Das Pilgern gehört zum Christentum und zur Ausübung des Glaubens.
Viele Christen pilgern einmal in ihrem Leben,so wie
jeder Moslem einmal nach Mekka pilgert.
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Die Gewährleistung meines Glaubens ist durch die finanziellen Sanktionen nicht gegeben.

Ich bitte darum,dass meine Bezüge während unseres Pilgerns(beim Pilgern wird ja nicht gerannt) gewährleistet sind.
Denn,dass ist keine Urlaubsangelegenheit,sondern
Praktizieren meines Glaubens.
Um baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar,

Hochachtungsvoll

Agathe Hanses

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hanses,

bei allem gebotenen Respekt vor Ihren religiösen Überzeugungen, warum soll der Steuerzahler Ihre Pilgerfahrt finanzieren?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz