Frage an Dieter Wiefelspütz von Christian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
ich befasse mich schon seit längerer Zeit mit unserem Grundgesetz, besonders mit dessen möglicher Ausgestaltung mit direktdemokratischen Elementen. Da ich weiß, daß Sie und Ihre Partei solche Beteiligungsmöglichkeiten nicht grundsätzlich ablehnen, diese aber kaum im Gesetzgebungsverfahren mit 2/3 Mehrheit durchsetzen werden können, möchte ich Sie fragen, warum Sie sich nicht für eine "Verfassungsneuschöpfung" gemäß Art. 146 GG stark machen, oder diese zumindest die Diskussion bringen?
So könnten wir Deutschen endlich souverän unsere Verfassung beschließen (die ja gar nicht so wesentlich vom GG abweichen muß) und gleichzeitig hätten wir eine wirkliche Belebung unserer Demokratie. Ich bin überzeugt, auch hier gilt "Konkurrenz belebt das Geschäft" - Entscheidungen des Parlamentes würden besser, da sie vom Volk widerrufen werden könnten - z.B. Einsätze der Bundeswehr im Ausland.
Wir hätten auch die Möglichkeit, über die Organisation unseres Landes zu entscheiden - möchten wir einen föderalen Staat (wie bisher), oder möchten wir zentral regiert werden?
Das alles wäre per Art 146 möglich.
Vor kurzem bin ich auf eine sogenannte "Verfassungswerkstatt " gestoßen, die in ihrem Entwurf wesentliche Teile des Grundgesetzes für eine neue Deutsche Verfassung übernommen hat und diese mit direktdemokratischen Elementen ausgestattet hat (u.a. Volksgesetzgebung und Direktwahl des Bundespräsidenten).
Wäre das nicht ein guter Anfang, oder ist von der Politik selbst generell ein solcher Vorstoß nicht zu erwarten (was ich verstehen würde)?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Hochachtungsvoll
Sehr geehrter Herr Borz,
in bin nicht Ihrer Meinung. Wir haben ein prinzipiell hervorragendes Grundgesetz, das keiner grundlegenden Überarbeitung bedarf. Ich bin freilich für die Ergänzung des Grundgesetzes, um mehr direkte Demokratie zu ermöglichen, z. B. Volksentscheid.
Ich befürworte freilich nicht die Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk. Mit der Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung haben wir hervorragende Erfahrungen gemacht. Warum sollten wir ein bewährtes Verfahren ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB