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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Robert S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Robert S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Sie schrieben am 23.04.08 als Antwort:

"Vertrag von Lissabon hin oder her: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 wird noch viele, viele, viele Jahre gelten."

Meine Frage ist folgende.
Was hat Vorrang? Das Grundgesetz oder der Vertrag von Lissabon.

Wenn der Vertrag Vorrang hat (wie es in der 17. Erklärung zum Vorrang der Schlussakte steht) kann das Grundgesetz noch gültig sein und Sie haben mit Ihrer Antwort Recht.

Aber ist dann nicht das Grundgesetz durch die Vorrangigkeit des Vertrages "überstimmbar" und hat es dann überhaupt noch seine Gewichtung?

Zitat:
"Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben."

Mit freundlichen Grüßen

R. Schubert

Ouelle:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12007L/htm/C2007306DE.01025602.htm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

das Unionsrecht hat Vorrang vor dem nationalen Recht, selbstverständlich gilt das Grundgesetz weiter. Die Einzelheiten des Verhältnisses von Unionsrecht zum nationalen Recht berühren schwierige staatsrechtliche und europarechtliche Fragen, für einen ersten Überblick empfehle ich Ihnen den Aufsatz von Terhechte, JuS 2008, Seite 403 ff. Im praktischen Leben eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz entscheidend.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB