Frage an Dieter Wiefelspütz von Martin und Tabea S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz
wir bedanken uns erst einmal für die Antwort vom 14.05. 2008 (so schnell haben wir damit überhaupt nicht gerechnet).
Vielleicht können Sie uns noch die daraus entstehenden Fragen beantworten.
(Wir sind nur ein kleiner Club von Freunden, die sich gelegentlich treffen und sich zur politischen Situation äussern und da geht es so hoch her, das schon Freundschaften gekündigt wurden)
Sie schreiben das Verschwendung kein Straftatbestand ist...wieso nicht?
weiter schreiben Sie, das man arbeitsrechtlich oder disziplinarrechechtlich vorgehen kann...ist das jemals seit Bestehen der BRD vorgekommen?
Gibt es Zahlen die belegen, das jemand arbeitsrechtlich oder disziplinarnisch zur Rechenschaft gezogen wurde?
und diese Aussage hat ja bald eine Klopperei bei uns verursacht:
Es ist schließlich für die Bewertung eines Sachverhalts nicht unerheblich, ob mit Vorsatz zum eigenen Vorteil Unrecht getan wird oder sorglos Geld verschwendet wird. Der Schaden mag vergleichbar sein, das Unrecht kann sehr unterschiedlich sein.
heisst das: Das unsere Steuerverschwender immer straffrei ausgehen, da sie ja nie zum eigenen Vorteil handeln, sondern im Namen des Volkes?
mfg
Martin und Tabea Schulz
Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,
ich mache meine Arbeit sehr gern. Aber meine Arbeitszeit ist begrenzt. Ich habe Ihnen bereits ausführlich geantwortet.
Geld zu verschwenden, ist für sich noch kein Straftatbestand. Nicht alles, was uns nicht gefällt, ist bereits strafbar. Nicht einmal alles, was schädlich ist, ist strafbar.
Wir sind im staatlichen Bereich keineswegs von Verschwendern umzingelt. Unser Land ist insgesamt ein gut regiertes und ordentlich verwaltetes Land. Es gibt eine Vielzahl von Sicherungen, um Verschwendung zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB