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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Paul H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Paul H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz

In Anbetracht einer unterschwelligen Aggressivität/Frustration, die in vielen hier gestellten Fragen spürbar ist, möchte ich Sie bitten, keinerlei ketzerischen oder diffamierenden Hintergrund hinter meiner Frage zu fürchten, sondern sie als in alle Richtungen aufgeschlossene Umfrage zu sehen.

Manchmal muss man als Elternteil seinem Kind etwas gegen dessen Willen verwehren/vorschreiben, weil es besser für das Kind ist. Dieses kann das nicht immer absehen und unterstellt dem Elternteil eine Verbots-/Befehlswillkür oder Missachtung, um dann im Nachhinein zu sehen und zu verstehen, dass die ENtscheidung doch richtig und im Sinne des Kindes war.
Ähnlich ist es sicher zwischen Volksvertretern und Volk, denn als Normalbürger KANN man nicht in allen Bereichen den Durchblick haben, wie ein Politiker mit Fachausbildung und/oder Fachberaterstab und hochgradigen Informationsquellen und sollte sich theoretisch auf den Weitblick und die Kompetenz der Volksvertreter verlassen.

Dennoch wird es immer einfacher, sich auch als Normalbürger mittels Weitblick, Aufgeschlossenheit, Menschenverstand und den neuen Medien sachkundig zu informieren und eine fundierte Meinung zu bilden.
Kurz gesagt: Anders als bei Eltern und Kindern stehen Bürger in vielen Bereichen auf der gleichen (Fach-)Stufe wie ihre politischen Vertreter.

Nun meine Frage:
Wie entscheiden Sie bei Fragestellungen/Bundestagsabstimmungen, bei denen es ein ausgewogenes Pro und Kontra gibt und bei denen Ihre persönliche (und recherchierte) Meinung von der des Volkes abweicht? Entscheiden Sie nach Ihrer eigenen Meinung oder entscheiden Sie nach dem Willen des Volkes, das Sie gewählt hat?

Ich weiss um Ihre Zeitknappheit, würde mich aber um so mehr über eine erläuternde Antwort freuen.
Ich danke herzlich für Ihre Zeit und Mühe im voraus und sende freundliche Grüsse,
Paul Hahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hahn,

Ihre Frage wird durch Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes beantwortet. Dort heißt es:" Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Das ist der Maßstab, es gibt keinen anderen. Ich entscheide nach meinen Überzeugungen, nicht nach den Überzeugungen anderer. Die vielfältigen Meinungen, die ich zur Kenntnis nehme, sind mir wichtig. Die Entscheidungen treffe ich selber. Denn nur ich kann sie verantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz