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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Mirko H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Mirko H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank für Ihre rege Beteiligung an diesem Forum, welches durch wechselseitige Wahrnehmung der Meinungsfreiheit geprägt ist. Nachdem ich mir Ihnen gestellte Fragen und Antworten durchgelesen habe, möchte ich - ohne jede Belehrungsabsicht und in gelassener Freundlichkeit - noch zwei Nachfragen an Sie als direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages richten, um den Kern möglicher Missverständnisse freizulegen:

1. Entspricht es Ihrem Rechtsverständnis, dass der Lissabon-Vertrag, so er denn in Kraft träte, klar und in der Gänze seiner Regelungen und Bestimmungen den Rang einer völkerrechtlichen Vereinbarung einnimmt, welche nach Art. 25 GG dem Staats- bzw. Verfassungsrecht eines jeden Mitgliedsstaates der EU zweifelsfrei übergeordnet wäre?

2. Entspricht es Ihrem Demokratieverständnis, dass ein Volksvertreter in einer repräsentativen Demokratie neben seinem Gewissen auch dem Willen seiner Wähler verpflichtet ist, deren Willens-Essenz er auch zur Grundlage seiner parlamentarischen Entscheidungen macht? Wenn ja, woher nehmen Sie die Gewissheit, dass die Mehrheit Ihrer Wähler den Lissabon-Vertrag in seinen möglichen Auswirkungen wirklich erleben will?

Vielen Dank für Ihre Antwort, die dem Kern meiner Fragen nicht ausweicht oder formalisiert.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinke,

der Vertrag von Lissabon hat mit Art. 25 GG nichts zu tun. Der Vertrag von Lissabon gehört als Völkervertragsrecht nicht zu den "allgemeinen Regeln des Völkerrechts".
Wir leben in eine repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Für mein Verhalten als Mitglied des Deutschen Bundestages ist allein Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entscheidend. Dort heißt es: "Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Das ist keineswegs eine Formalität, sondern eine klare, eindeutige und unmißverständliche Norm. Als ich dem Vertrag von Lissabon zugestimmt habe, habe ich exakt auf der Grundlage von Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden, nämlich an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB