Frage an Dieter Wiefelspütz von Martin und Tabea S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz
Wir möchten Ihnen als Jurist eine Frage stellen, die wir bei einer Diskussion mit Freunden allesamt nicht beantworten konnten.
Stimmt es das Steuerverschwender (Schwarzbuch), die auch öffentlich aufgeführt werden, nicht strafrechtlich verfolgt werden und mit keiner Konsequenz rechnen müssen, im Gegensatz zu den Steuerhinterziehern (Wohnungsdurchsuchung usw.)?
Die Steuerverschwendung frisst ja mehr Geld von den Steuerzahlern als die Steuerhinterziehung, deshalb die Frage ob da genauso vehemet vorgegangen wird?
mfg
Martin und Tabea Schulz
Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,
Verschwendung kann einen riesigen Schaden verursachen, ist aber für sich genommen noch kein Straftatbestand. Es wird freilich jeweils zu prüfen sein, ob nicht im Einzelfall im Hinblik auf weitere Umstände doch Straftatbestände erfüllt worden sind. Auf jeden Fall kann man arbeitsrechtlich oder disziplinarrechtlich gegen "Verschwender" vorgehen. Vor allem wird man auch Ansprüche auf Schadenersatz prüfen müssen. Wehrlos jedenfalls ist das Gemeinwesen bei Verschwendung im öffentlichen Bereich nicht.
Es ist schließlich für die Bewertung eines Sachverhalts nicht unerheblich, ob mit Vorsatz zum eigenen Vorteil Unrecht getan wird oder sorglos Geld verschwendet wird. Der Schaden mag vergleichbar sein, das Unrecht kann sehr unterschiedlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB