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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Daniel R. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich möchte hier noch einmal die Frage des Existenzminimums etwas stärker beleuchten.

In der Antwort an Herrn Nießen, 12.05.08, antworten Sie, dass das Existenzminimum jedem Bundesbürger garantiert sei.
Gleichermaßen, ob er/sie viele Jahrzehnte ins Sozialversicherungssystem einbezahlt hat oder auch diesen SV-Beitrag nicht gezahlt hat.
Diesen Grundsatz der Grundsubsistenz will ich auch keinesfalls in Zweifel ziehen.

Aber es drängt sich mir die Frage auf, ob Herr Rüttgers, NRW, nicht etwas weiter in seiner Interpretation des Grundgesetzes ist, wenn er sagt, dass es nicht sein kann, dass jemand nach jahrzehntelanger Renteneinzahlung (auch aus dem eigenen Existenzminimum) in die Gesetzliche Rentenversicherung eine geringere Rente bekommt als jemand an Sozialtransfer bekommt, der nach Nulleinzahlung ins SV-System einen berechtigten Antrag auf Grundsicherung im Alter stellt.

Ist der SV-Einzahler nach der derzeitigen Regelung nicht um seine jahrzehntelangen Einzahlungen faktisch enteignet?

Sind überhaupt SV-Beiträge auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar - wenn daraus eher Nachteile als Vorteile erwachsen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Daniel Röttger
Geschäftsführer der UWP

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Röttger,

ich bin kein Rentenexperte, obwohl ich bei abgeordnetenwatch den Eindruck gewinne,
mich bei allen Problemen dieser Welt auszukennen. Wenn ich einmal sehr vereinfacht formulieren darf: Arbeit muß sich lohnen. Vollzeitarbeit muß mehr Lohn, aber auch später mehr Rente als das Existenzminimum erbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB