Frage an Dieter Wiefelspütz von Siegfried W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz.
Hatten Sie nicht schon einmal ein Monatsgehalt verloren bei einer Wette in Hart aber Fair, bezüglich der völlig überzogenen Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten und wollten Se nicht weiter dafür Anträge in den Bundestag einbringen dies abzuändern? Wie steht es damit?
Übrigens, die Debatte um unsere Rentner dient meiner Meinung nur dazu, um von den ungeheurlich hohen Zahlungen an die Beamtenpensionäre abzulenken. Warum werden diese Zahlungen nicht offen gelegt und diskutiert.
Wissen Sie eigentlich, dass laut SzGB. der Staat verpflichtet ist 33,3% zu den Renten dazu zu zahlen. Wird dieser Satz überschritten, erst dann darf der Rentenbeitrag angehoben werden. Wissen Sie auch das laut SzGB. keine Kosten aus Staatsverträgen bezahlt werden dürfen? Die DDR Renten müssten also aus Steuermittel bezahlt werden, bis die Wartezeiten der Einzahler erfüllt sind.
Wo sind die Millionen die in den siebziger Jahren von der SPD (Willi Brandt) aus dem Rententopf genommen wurden um die Investitionszulagen an Unternehmer zu bezahlen??? Diese Gelder wurden nie zurück gezahlt!!
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Ihre Mühe.
S. Wolzenburg
Sehr geehrter Herr Wolzenburg,
ich wechsele täglich das Hemd, nicht aber meine Überzeugungen. Meine Überzeugungen in Sachen Abgeordnetenbezahlung und Abgeordnetenversorgung sind bekannt. Ich werbe ständig für meine Positionen. Ein SzGB gibt es in Deutschland nicht. Meinen Sie das SGB? Der Bundeszuschuß für Renten beläuft sich auf ca. 80 Milliarden Euro. Ich kenne kein Gesetz, das den Staat verpflichtet, "33, 3 % zu den Renten dazu zu zahlen" . Die Rentengesetzgebung ist im Deutschen Bundestag immer mit breitester Zustimmung erfolgt. Ich weise Ihre Behauptung zurück, daß die SPD etwas aus dem "Rententopf" genommen haben soll.
Selbstverständlich kann jeder über die Beamtenpensionen diskutieren. Die Aufwendungen für die Pensionen werden nicht verschwiegen. Sie müssen in den Haushaltsplänen von Bund und Ländern ausgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB