Frage an Dieter Wiefelspütz von Inge P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie schreiben an Herrn Franz zum Thema Diätenerhöhung, es ginge niemanden etwas an, was Sie mit Ihrem privaten Einkünften tun. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht!
Ich war selbst Mandatsträger in einem Landkreis und habe entsprechende Aufwandsentschädigungen bekommen. Die ständigen Fragen wie hoch die denn seien und was ich damit mache, das geht keinen was an!
Meine Frage:
Was hat die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst mit der geplanten Diätenerhöhung zu tun?
Können Sie diese Argumentation, die vom Kabinett vorgebracht wird, erläutern? GGfls. kommen Sie zum Schluss, dass gar kein Zusammenhang besteht?
Gruß
Inge Paffrath-Rapke
Sehr geehrte Frau Paffrath-Rapke,
ich bin nicht ganz Ihrer Meinung. Die Einkünfte aus dem Mandat eines Bundestagsabgeordneten sind kein Geheimnis. Das ist alles gesetzlich geregelt. Jeder kann wissen, was ein Abgeordneter vomm Staat an finanziellen Leistungen erhält. Ich gehe persönlich seit Jahren noch einen Schritt weiter und mache meinen aktuellen Steuerbescheid im Internet zugänglich. Wie ich freilich mit meinen persönlichen Einkünften privat umgehe, ist allein meine Sache. Genauer gesagt: Das entscheidet meine Frau.
Mit dem Tarifabschluß im öffentlichen Dienst hat die beabsichtigte erneute Anhebung der Abgeordnetenentschädigung nur indirekt etwas zu tun. Das Tarifergebnis wird traditionell wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Da die Entschädigung der Abgeordneten immer dann und in demselben Umfang ansteigen sollen, wenn und soweit die Bezüge der Bundesrichter und vergleichbarer Besoldungsgruppen angehoben werden, sollen jetzt mit der Anhebung der Beamtenbesoldung auch die Abgeordnetenentschädigung steigen. So die Befürworter der Abgeordnetenentschädigung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB