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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Gustav F. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Gustav F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geeherter Herr Wiefelspütz,

Ich zitiere Sie: "auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn?"

Hierauf antworteten sie unter anderem Herrn Lörcher mit einigen Paragaphen des Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

In diesem Gesetzestext wird immer wieder auf die Verkehsdaten verwiesen, unter anderem hier: Zitat:" Ist dem Dritten (wie etwa den Internet-Providern) die Erteilung der begehrten Auskunft nurunter Verwendung von Verkehrsdaten möglich, ist nach Absatz 9 eine Entscheidung desRichters erforderlich (vgl. insoweit die Ausführungen in der Begründung zu Artikel 2Nummer 4 § 140b PatG)."

Nun hat aber das LG Offenburg entschieden das die IP-Adressen nicht mehr zu Verkehsdaten sondern zu den Bestandsdaten gehören. http://www.golem.de/0804/59394.html

Somit Zitat: "haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen." schriebt www.golem.de

Ist dies soweit Korrekt?

Wenn dies Korrekt ist, in wie weit entsprechen dann noch Ihre oben zitierte Aussage,
und Ihre Aussage,
Zitat:"Ich bleibe dabei: Die Vorratsdatenspeicherung dient nicht der Ausforschung des Konsumverhaltens von Bürgern, die gewerbsmäßige Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist keine Kleinigkeit."
der Wahrheit?

Wenn dies Korrekt ist, wie gedenken Sie ohne Richterbeschluss, also ohne eine unabhängige Judikative, das Ausforschen von Bürgern zu verhindern?

PS.:
Auch wenn ich gerade in dem Themengebiet des Datenschutzes, der VDS und weitere Überwachungsmassnahmen die der Staat anstrebt skeptischer und misstrauischer gegenüber dem Staat als Sie bin danke ich Ihnen für Ihre Diskusionsfreudigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Freudlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freudlich,

die IP-Adresse ist kein Verkehrsdatum, sondern ein Bestandsdatum (vergleichbar der Telefonnummer oder dem KfZ-Kennzeichen). Nur für Verkehrsdaten gilt der Richtervorbehalt. Das war immer so. Insoweit gibt es keine Rechtsänderung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB