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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Nicolai A. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Nicolai A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz;

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre investierte Zeit danken, die Sie diesem Forum widmen, um interessierten Bürgern ein Ohr zu leihen und sachkundig Anwort zu geben.
Obwohl diese Plattform mit Sicherheit nicht die allerbreiteste Öffentlichkeit erreicht, glaube ich, dass die interessierten Bürger hier mit Sicherheit nicht weniger geBILDet sind als der Durchschnitt der Bevölkerung.

Ich beziehe mich auf eine Anfrage von Stefan Pahl (21.04) und Ihre zügige Anwort vom 23.04.08.
Ihre Antwort ( wie immer: rhetorisch brilliant ;)) passt in eine ganze Reihe ähnlicher Antworten ("Ihnen fehlt der nötige Respekt....", "Das ist Unfug...", "Ich denke nicht daran, Ihnen zu antworten..." etc. ).

Daher möchte ich die Frage von Herrn Pahl gerne noch einmal aufgreifen und glaube - mit allem gebotenen Respekt -, dass Sie den EU-Verfassungsentwurf sehr wohl gelesen und verstanden haben.

(O-Ton Herr Pahl):
"Es ist tatsächlich so: Die Todesstrafe wird wieder eingeführt (Schlussakte, Erklärung 12, Art.3, Seite 434)....."
Wie ist Ihre Meinung dazu ?

Mit freundlichem Gruß aus dem Nachbarwahlkreis
Nico Anderland

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Anderland,

der Deutsche Bundestag hat gestern mit breiter Mehrheit dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Dieser Vertrag hätte weder im unserem Parlament noch in den anderen Staaten der EU auch nur den Hauch einer Chance, wenn in dem Vertrag die Einführung der Todesstrafe vorgesehen wäre. In allen Mitgliedstaaten der EU ist die Todesstrafe abgeschafft.

Das, was zur angeblichen Einführung der Todesstrafe im Internet kursiert, sind Hirngespinste von Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen. Richtig ist freilich, daß in jedem Staat der EU - auch in Deutschland - im Falle von extremen Notwehrlagen der Angreifer getötet werden darf. Auch ein Soldat darf in einem bewaffneten Konflikt in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Tötungshandlungen vornehmen. Haben Sie schon einmal vom finalen Rettungsschuß der Polizei gehört. Das ist alles auch nach europäischem Recht erlaubt und hat mit der Todesstrafe nichts, nichts, wirklich nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB