Portrait von Dieter Wiefelspütz
Dieter Wiefelspütz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Wiefelspütz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Melissa M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Melissa M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern. Plünderung im besetzten Gebiet!
Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in "Deutschland" Gesetzeskraft) :
"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG - Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt.

Das ist doch ein Aprilscherz, oder?

Kein Scherz ist meine Frage.

Alles Gute für Ihre Wiederwahl wünscht Melissa Müller

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

Scherz hin oder her: Selbstverständlich gilt das OWiG. Tag für Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB