Frage an Dieter Wiefelspütz von Joachim H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
wie allseits bekannt, sind Sie Mitglied im Innenausschuss, der über alle Bereiche der Verwaltung und Innenpolitik des Bundes berät. Ihre Ansichten bezüglich des aktuellen Waffengesetzes und
Ihre Anmerkungen hierzu sind unter den von diesem Gesetz Betroffenen, zu denen ich mich als aktiver Sportschütze auch zähle, durchaus publik. Um so mehr setzt mich in Erstaunen, dass bis dato noch kein Versuch unternommen worden ist, die veraltete Verwaltungsverordnung zum Waffengesetz einer Neufassung zu unterziehen. Bisher wurde die WaffGVwV weder
an die Novelle von 2003, geschweige denn an das geänderte WaffG 2008 angepasst. Meiner Meinung nach kann es nicht gesetzeskonform sein, dass eine de facto überholte Verwaltungsvorschrift immer noch zur Anwendung gelangt.
Eine nicht geringe Anzahl der von dieser Verwaltungsvorschrift Betroffenen wird dadurch genötigt, die Hilfe von Verwaltungsgerichten in Anspruch zu nehmen. Was das für die entsprechende Gesetzesorgane bedeutet, brauche ich Ihnen, der
Sie selbst Richter von Beruf sind, nicht zu erklären.
Wäre es daher möglich, dass Sie sich im Innenausschuss für eine baldige Neufassung und Veröffentlichung dieser Verwaltungsvorschrift einsetzten? Ich glaube, der Dank Hunderttausender Sportschützen und sonstiger Betroffener wäre Ihnen gewiss.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Joachim Händler
Sehr geehrter Herr Händler,
der Deutsche Bundestag befaßt sich mit Gesetzen, nicht mit Verwaltungsvorschriften. Verwaltungsvorschriften sind Sache der Bundesregierung. Ich weiß freilich um die Bedeutung von Verwaltungsvorschriften für die Behördenpraxis. Ich gebe deshalb Ihre Anregung gerne an das Bundesministerium des Innern weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB