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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Frank S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ein paar Fragen zum so genannten BKA-Gesetz:

Warum soll das heimliche Betreten einer Wohnung durch das BKA zum Anbringen von Kameras oder Wanzen zulässig sein, zum Zweck der Online-Durchsuchung aber nicht?

Zur geplanten Überwachung von Wohnungen Unbeteiligter, sofern sich dort möglicherweise zeitweise Verdächtige aufhalten, wird vorgetragen, Terroristen planten Anschläge nicht in der eigenen Wohnung. Ich möchte ergänzen: Sie benutzen dazu auch nicht ihre eigenen Computer. Sollen daher auch Computer z.B. in Internetcafes überwacht werden, obwohl diese auch von Unbeteiligten benutzt werden? Befürworten Sie in diesem Zusammenhang eine Ausweispflicht in Internetcafes, wie sie in Italien praktiziert wird?

Was halten Sie von der Strategie des Abgeordneten Gehb:

„Der Schutz der Privatsphäre ist zu einem Schutzschild für Verbrecher geworden, das Deutschland zu einem Biotop für Terroristen und organisierte Kriminelle macht“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb. Er plädiert dafür, Karlsruhe immer wieder neu mit dieser Thematik zu konfrontieren. „Vielleicht gibt es irgendwann einen Erkenntnisgewinn“, so Gehb."
http://www.welt.de/politik/article14...erbrecher.html

Ich möchte mich abschließend für Ihre rege und stets kompetente, ehrliche und respektvolle Beteiligung an diesem Portal bedanken, obwohl das sicher nicht immer angenehm ist.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Segtrop

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Segtrop,

die präventive akustische Wohnraumüberwachung ist nach Art. 13 Abs. 4 GG zulässig. Sie funktioniert nur, wenn Mikrofone heimlich installiert werden.

Die Online-Durchsuchung setzt nicht zwingend voraus, daß heimlich in die Wohnung eingedrungen wird. Sie funktioniert auch anders. Ich bin deshalb aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur für eine Online-Durchsuchung ohne heimlichen Zutritt zur Wohnung.

Eine Ausweispflicht für Internetcafes wird es nicht geben. Eine Online-Durchsuchung kann im Einzelfall dort - wie an jedem anderen Ort - in Betracht kommen.

Auffassungen von Kollegen kommentiere ich nicht. Wenden Sie sich bitte direkt an den betreffenden Kollegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB